Trauung
Im Mittelpunkt der kirchlichen Trauung steht der Segen Gottes. Ein Paar will einander treu sein und sie wissen, dass sie dazu auch den Schutz und die Begleitung Gottes brauchen.
Evangelische Trauungen sind in unserer Gemeinde in der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche und in der Auferstehungskirche möglich, natürlich auch verbunden mit einer Taufe oder einer Abendmahlsfeier, wenn das gewünscht wird. Sollten die Ehepartner unterschiedlichen Konfessionen angehören, sollten sie vorab klären, ob sie eine ökumenische Trauung wünschen. Diese kann dann auch mit der Begleitung des katholischen Pfarrers durchgeführt werden.
Nachdem die Trauung in unserem Gemeindebüro angemeldet wurde, führt der Pfarrer oder die Pfarrerin mit dem Brautpaar ein Gespräch. Dabei geht es darum, sich kennenzulernen und um die Ideen und Wünsche des Brautpaares für den Traugottesdienst zu erfragen. Die Mitarbeit des Brautpaares an der Planung ihres Traugottesdienstes ist ausdrücklich erwünscht, denn darin spiegelt sich schließlich ihre Beziehung zu Gott. Das Brautpaar kann den musikalischen Rahmen planen, aber auch Gebete und Lesungen aussuchen und Menschen aus ihrem Umfeld beteiligen. Sie können entscheiden, ob sie sich ihr Trauversprechen geben wollen als Antwort auf eine vom Pfarrer, von der Pfarrerin an beide getrennt oder zusammen gestellte Frage oder in der Form der Erklärung. Auf jeden Fall sollte das Brautpaar sich den Trauspruch aussuchen, der quasi als Überschrift über ihrem gemeinsamen Lebensweg stehen soll. In Erinnerung an die kirchliche Trauung bekommt jedes Brautpaar eine Bibel überreicht, in der hinten Daten zur Familienchronik eingetragen werden können. Bei der kirchlichen Trauung wird eine Kollekte gesammelt, deren Zweck das Brautpaar selber bestimmen kann.
Im Blick auf die Anmeldung der Trauung sind folgende Angaben wichtig: die Daten der Taufe und Konfirmation/Firmung der Braut und des Bräutigams, eventuell auch die entsprechenden Demissoriale (= Einverständniserklärung einer anderen Gemeinde) falls das Paar oder eine/einer von beiden nicht mit erstem Wohnsitz in unserer Kirchengemeinde gemeldet ist.